Häufige Fragen und Antworten zum Bauen in Bonn
Zu Beginn eines Bauvorhabens stehen Sie vor vielen Fragen und wissen meist nicht wo Sie anfangen sollen. Nachfolgend habe ich Ihnen zu den wichtigsten Fragen die passenden Antworten notiert. Zögern Sie nicht mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren. Ich beantworte Ihre Fragen gerne und helfe Ihnen weiter!
Was macht ein Architekt?
Ein Architekt hört sich die Wünsche des Bauherrn an, reflektiert sie und berät dazu. Zusammen mit dem Bauherrn analysiert er den Bedarf, entwickelt Konzepte und entwirft eine Planung.
Er stimmt die Planung mit dem Tragwerksplaner, dem Bauphysiker und allen anderen Fachplanern oder Handwerken ab.
Er sondiert bei und verhandelt mit den Behörden und reicht die Antrags- unterlagen auf Genehmigung ein.
Er konstruiert und detailliert, holt Angebote ein und prüft sie kritisch.
Er überwacht die Bauausführung und rechnet ab.
Und bei all diesen verschiedenartigen Tätigkeiten darf er selbstverständlich eines nie aus dem Blick verlieren: die Kosten.
Welches Honorar erwartet mich?
Das Honorar des Architekten wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bemessen. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung wie Sie selbst eine zu erwartende Honorarhöhe berechnen können. Nutzen Sie hierzu meinen Honorarrechner.
Folgende Einstellungen / Daten müssen Sie darin eingeben:
- Bausumme:
– für Neu- und Anbauten ca. 2.200 Euro/m²
– für Dachgeschossausbauten ca. 1800 Euro / m² - Zuschlag: Bei Umbau- und Anbau oder Sanierung von Bestandsgebäude werden 20 % Umbauzuschlag veranschlagt
Achtung „Besondere Leistungen“
Nicht enthalten sind besondere Leistungen wie z.B. Bestandsaufnahme, Abstimmungen mit Nachbarn, Erstellen von Renderings. Diese werden zusätzlich nach Aufwand angeboten.
Was ist ein Bauantrag?
Bevor Sie ein Grundstück bebauen oder wesentliche Änderungen an bestehenden Gebäuden vornehmen dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung durch das Bauamt der Stadt. Der Bauantrag ist der schriftliche Antrag bei der zuständigen Baubehörde zur Erteilung der Baugenehmigung.
Für das Erstellen eines Bauantrags ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser i.R. ein Architekt erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.
Die Baubehörde prüft den Bauantrag und achtet darauf, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Was sind die Leistungsphasen?
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. In folgenden Leistungsphasen (LP) wird gegliedert:
Entwurf
- LP1: Grundlagenermittlung
- LP2: Vorplanung mit Kostenschätzung
- LP3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Bauantrag
- LP4: Genehmigungsplanung
Detailplanung
- LP5: Ausführungsplanung
Einholen der Angebote
- LP6: Vorbereitung der Vergabe
- LP7: Mitwirkung bei der Vergabe mit Kostenanschlag
Bauausführung
- LP8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- LP9: Objektbetreuung und Dokumentation
Ich möchte bauen. Wie fange ich an?
Sie haben Sich entschieden zu bauen oder überlegen noch? Gerne können Sie mich kontaktieren und wir besprechen zusammen Ihre ersten Ideen!