Leistungspakete
Vorbemerkungen: Architekten und Ingenieure sind dazu verpflichtet ihre Honorare gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anzubieten und abzurechnen. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone) und den anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Leistungen werden dabei in neun Leistungsphasen untergliedert.
Erstberatung | |
Die nachfolgenden Leistungen können zum Teil nicht nach HOAI angeboten werden, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Baukosten vorliegen oder diese nicht in der HOAI erfasst sind. Sie ermitteln sich aus Erfahrungswerten. Sofern im Anschluss Leistungen nach HOAI erbracht werden, werden die hier aufgelisteten Paketpreise damit verrechnet. | |
Berechnung erfolgt mit einem Stundensatz von: | 90 € |
Hauskauf | |
Paket 1 | |
Ortsbesichtigung + schriftl. Berurteilung des Zustands der Immobilie + Beratung | 450 € |
Paket 2 | |
Paket 1 + grobe Kostenschätzung für Maßnahmen + Schätzung der Genehmigungsfähigkeit | 765 € |
Paket 3 | |
Paket 1 + detailierte Kostenschätzung für Maßnahmen + Bauakteneinsicht + Bewertung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Entwurfsskizze | 1.800 € |
Umbau- bzw. Neubauplanung | |
Erstgespräch- oder besichtigung | kostenlos |
Absprache der Bedürfnisse/ Wünsche + Erarbeitung von 3 skizzenhaften Varianten | |
inkl. Akteneinsicht, Prüfung Genehmigungsfähigkeit und vorläufige Kostenschätzung für eine Variante | |
Paket 1 | |
Dachgeschossausbau oder kl. Anbau mit geringfügigem Umbau | ab 1.800 € |
Paket 2 | |
Neubau eines Einfamilienhaus bis ca. 160 m² | ab 3.850 € |
Architekturleistungen inkl. Bauantrag nach HOAI | |
Die Höhe der Vergütung gemäß HOAI ermittelt sich im Wesentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone mit Mindest,- Mittel- und Höchstsatz) und den anrechenbaren Kosten (Baukosten – netto). Bei Wohngebäuden und Büro- und Verwaltungsgebäude wird die Honorarzone III angewendet. Sofern keine besonderen Schwierigkeiten vorliegen, biete ich den Mindestsatz an.
Bei der Planung von Um- oder Anbauten entsteht ein nicht unerheblicher Planungsaufwand den Bestand in die Planung einzubeziehen. Die Baukosten für den Bestand sind allerdings nicht in den Baukosten erfasst. Die HOAI sieht daher einen Umbauzuschlag von 20% vor. Bei Neubauten entfällt der Zuschlag.
Ermitteln Sie nachfolgend schon mal selbst die zu erwartenden Honorarkosten: |
Hinweis: sämtliche Honorarkosten sind inkl. 19% MwSt