Was nichts kostet, ist nichts wert. Was viel kostet, vielleicht auch.
Walter Ludin

Honorar Architekturleistungen

Leistungspakete

Vorbemerkungen: Architekten und Ingenieure sind dazu verpflichtet ihre Honorare gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anzubieten und abzurechnen. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im Wesentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone) und den anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Leistungen werden dabei in neun Leistungsphasen untergliedert.

Erstberatung

 
Die nachfolgenden Leistungen können zum Teil nicht nach HOAI angeboten werden, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Baukosten vorliegen oder diese nicht in der HOAI erfasst sind. Sie ermitteln sich aus Erfahrungswerten. Sofern im Anschluss Leistungen nach HOAI erbracht werden, werden die hier aufgelisteten Paketpreise damit verrechnet.
Berechnung erfolgt mit einem Stundensatz von:90 €
Hauskauf 
Paket 1
Ortsbesichtigung + schriftl. Berurteilung des Zustands der Immobilie + Beratung450 €
Paket 2
Paket 1 + grobe Kostenschätzung für Maßnahmen + Schätzung der Genehmigungsfähigkeit765 €
Paket 3
Paket 1 +  detailierte Kostenschätzung für Maßnahmen + Bauakteneinsicht + Bewertung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Entwurfsskizze1.800 €
Umbau- bzw. Neubauplanung 
Erstgespräch- oder besichtigungkostenlos
Absprache der Bedürfnisse/ Wünsche + Erarbeitung von 3 skizzenhaften Varianten
inkl. Akteneinsicht, Prüfung Genehmigungsfähigkeit und vorläufige Kostenschätzung für eine Variante
Paket 1
Dachgeschossausbau oder kl. Anbau mit geringfügigem Umbauab 1.800 €
Paket 2
Neubau eines Einfamilienhaus bis ca. 160 m²ab 3.850 €

Architekturleistungen inkl. Bauantrag nach HOAI

 
Die Höhe der Vergütung gemäß HOAI ermittelt sich im Wesentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone mit Mindest,- Mittel- und Höchstsatz) und den anrechenbaren Kosten (Baukosten – netto). Bei Wohngebäuden und Büro- und Verwaltungsgebäude wird die Honorarzone III angewendet. Sofern keine besonderen Schwierigkeiten vorliegen, biete ich den Mindestsatz an. Bei der Planung von Um- oder Anbauten entsteht ein nicht unerheblicher Planungsaufwand den Bestand in die Planung einzubeziehen. Die Baukosten für den Bestand sind allerdings nicht in den Baukosten erfasst. Die HOAI sieht daher einen Umbauzuschlag von 20% vor. Bei Neubauten entfällt der Zuschlag.

Ermitteln Sie nachfolgend schon mal selbst die zu erwartenden Honorarkosten:

Hinweis: sämtliche Honorarkosten sind inkl. 19% MwSt